Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025: Plus 3,74 Prozent für Millionen Ruheständler
Am 30. April 2025 hat das Bundeskabinett die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 verabschiedet. Sie sieht eine Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent vor – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates.
Diese Anpassung stellt sicher, dass Rentnerinnen und Rentner weiterhin an der positiven Lohnentwicklung in Deutschland teilhaben. Die Renten steigen damit von aktuell 39,32 Euro auf 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Einkommen bedeutet das ein monatliches Plus von rund 66 Euro.
Die Rentenanpassung erfolgt auf Basis des gesetzlich festgelegten Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent. Maßgeblich dafür sind sowohl die allgemeine Lohnentwicklung als auch die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Diese Berechnungsgrundlage führt dazu, dass die Renten im Juli etwas stärker steigen als die reine Lohnentwicklung vermuten ließe.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont, dass stabile und angemessene Renten kein Geschenk, sondern Ausdruck von Respekt gegenüber einem langen Arbeitsleben seien: „Viele Menschen verlassen sich im Alter zu Recht auf eine verlässliche Rente. Diese Erhöhung stärkt ihre Kaufkraft und ist ein Zeichen von Leistungsgerechtigkeit.“
Die neue Verordnung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft, sobald der Bundesrat zugestimmt und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 30.04.2025
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