
Steuer-Strafrecht
Das Steuerstrafrecht greift immer dann, wenn steuerlich relevante Sachverhalte unvollständig, unrichtig oder verspätet erklärt werden – ob versehentlich oder mit Vorsatz. In solchen Situationen ist umsichtiges Handeln entscheidend, denn schon kleine Fehler können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir begleiten Sie sicher durch unruhiges Fahrwasser: mit fundierter rechtlicher Beratung, strategischem Weitblick und dem Ziel, Risiken zu minimieren. Ob Selbstanzeige, Steuerfahndung oder Ermittlungsverfahren – wir stehen Ihnen als verlässlicher Kompass zur Seite und setzen uns konsequent für Ihre Interessen ein.
Unsere Leistungen im Bereich Steuerstrafrecht:
- Prüfung steuerstrafrechtlicher Risiken bei offenen oder zurückliegenden Sachverhalten
- Beratung zur strafbefreienden Selbstanzeige und deren Umsetzung
- Verteidigung in Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
- Begleitung bei Durchsuchungen, Vernehmungen oder Betriebsprüfungen
- Entwicklung diskreter und rechtssicherer Lösungsstrategien
Wenn es heikel wird, behalten wir die Nerven.
Im Steuerstrafrecht zählen Erfahrung, Fingerspitzengefühl und schnelle Reaktion. Wir beraten Sie diskret, lösungsorientiert und mit klarer Strategie.
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